Können sie das Ergebnis nicht eindeutig abschätzen oder wird ihre Schätzung in Zweifel gezogen, haben sie das Mehr und, wenn es die Hälfte der Teilnehmer nicht eindeutig übersteigt, auch das Gegenmehr abzuzählen (Abs. 2). Aus dem Versammlungsprotokoll ergibt sich, dass zu Beginn der Gemeindeversammlung zehn Stimmenzähler bestellt worden waren. Diese haben die anwesenden Stimmberechtigten zu Beginn der Gemeindeversammlung gezählt und festgestellt, dass 617 stimmberechtigte Personen anwesend waren (vgl. Protokoll S. 2). Die Hauptaufgabe der Stimmenzähler besteht darin, beim Feststellen des Mehrs mitzuwirken.