Da er dies den Stimmberechtigten sofort mitgeteilt hat, ist unwahrscheinlich, dass zahlreiche Stimmberechtigte inzwischen bereits die Versammlung in der Meinung verlassen hatten, der bisherige Steuerfuss gelte weiter. d. Die Beschwerdeführerin macht ferner geltend, zahlreiche Stimmberechtigte hätten sowohl einem Steuerfuss von 1.95 Einheiten als auch einem solchen von 2.0 Einheiten zugestimmt. Das beweise auch das Abstimmungsergebnis. Obwohl sehr viele Stimmberechtigte nach der ersten Abstimmung den Saal verlassen hätten, hätten bei der zweiten Abstimmung praktisch gleich viele Personen mitgestimmt. Das sei nur möglich, weil zahlreiche Stimmberechtigte beiden Vorlagen zugestimmt hätten.