Immerhin hatten die Stimmberechtigten einen Ordnungsantrag auf Rückweisung des Voranschlags 1998 klar abgelehnt und keinen Antrag für einen anderen Steuerfuss gestellt. Zudem ist der unveränderte Voranschlag in der Schlussabstimmung mit grosser Mehrheit genehmigt worden. Wenn der Gemeinderat die Stimmberechtigten aufgrund dieses Versammlungsverlaufs vor der Abstimmung über den Steuerfuss 1998 nicht auf die rechtlichen Folgen einer Ablehnung aufmerksam gemacht hat, so ist ihm dies nicht vorzuwerfen.