Aus diesem Grund hätte der Gemeindepräsident die Versammlung nochmals auf diesen Punkt hinweisen müssen. Der Gemeinderat bestreitet die Ausführungen der Beschwerdeführerin und macht geltend, er habe in seiner Abstimmungsbotschaft klar und offen dargelegt, dass der budgetierte und im Voranschlag eingesetzte Steuerertrag auf einem erhöhten Steuerfuss von 2.0 Einheiten basiere. aa. Der Gemeinderat führte in seiner Botschaft unter anderem Folgendes aus: "Der Voranschlag 1998 schliesst bei einem Gesamtaufwand von Fr. 60 262 000.- und einem Gesamtertrag von Fr. 58 817 600.- mit einem Defizit von Fr. 1 444 400.- ab. Es wird ein Steuerbezug von neu 2.00 (plus 0.05) Einheiten vorgeschlagen."