Die Beschwerdeführerin rügt zunächst, der Gemeindepräsident habe es unterlassen, die Stimmberechtigten darauf hinzuweisen, dass der Voranschlag 1998 bereits auf einem Steuerfuss von 2.0 Einheiten beruhe. Die meisten Leute seien davon ausgegangen, dass dieser auf dem bisherigen Steuerfuss von 1.95 Einheiten basiere. Es sei zwar richtig, dass der Voranschlag 1998 den Stimmberechtigten fristgerecht zugestellt worden sei. Es habe sich in der Praxis jedoch gezeigt, dass die wenigsten Stimmberechtigten bereit seien, ein ganzes Dossier vor der Gemeindeversammlung zu studieren.