Jeanne Ramseyer, Zur Problematik der behördlichen Information im Vorfeld von Wahlen und Abstimmungen, Basel 1992, S. 43). Eine Verletzung der Abstimmungsfreiheit ist erst anzunehmen, wenn die amtliche Erläuterung die für die Vorlage massgebenden Entscheidungsgrundlagen nicht enthält und die Stimmberechtigten sich dadurch keine Meinung über den eigentlichen Inhalt bilden können (Stephan Widmer, Wahl- und Abstimmungsfreiheit, Zürich 1989, S. 264).