Es bleibt der Vorinstanz überlassen, wie sie diese Sicherheit gewährleisten will. Denkbar ist, dass der Stier künftig angebunden oder die Weide eingezäunt wird. Eine Möglichkeit besteht aber auch darin, dass der Schülertransport weiterhin bis zur Abzweigung in der Nähe des Hofes der Beschwerdeführer eingerichtet bleibt. |