Zumutbar sind in jedem Fall Fussmärsche von 30 Minuten, in den Alpen auch von 45 Minuten pro Strecke, ebenso täglich 4 mal 1,5 km, jedenfalls wenn kein grösserer Höhenunterschied zu bewältigen ist. Von einem allgemeinen Recht auf Organisation von Transporten, Übernahme der Reisekosten oder wenigstens des Schulgelds für den Besuch einer näher gelegenen Schule kann allerdings angesichts der bundesrätlichen Praxis keine Rede sein, sofern die Kantone nicht ausdrücklich einen Anspruch einräumen. Heute wird man freilich weniger auf die Distanz abstellen als auf die Gefährlichkeit und Güte des Weges, Alter und Einsicht des Kindes, Beanspruchung durch die Schule (Plotke, a.a.O., S. 180).