Gemäss diesem Artikel haben die Kantone für einen genügenden und unentgeltlichen Unterricht an den öffentlichen Schulen zu sorgen. Die Kantone ihrerseits verpflichten durch ihre Gesetzgebung regelmässig die Gemeinden, öffentliche Schulen der Primarstufe einzurichten und deren Besuch unentgeltlich zu ermöglichen. Eine entsprechende Regelung kennt auch der Kanton Luzern (§§ 4 und 6 ErzG).