In allen andern Fällen hätten sich die Nachbarn diesbezüglich selber verständigen können, indem beispielsweise die Weide entsprechend eingezäunt oder der Stier einer anderen Weide zugewiesen worden sei. Ähnliche Probleme würden sich auch mit nicht angebundenen Hunden ergeben. Ihrer Ansicht nach seien solche Probleme nicht mit dem Schülertransport zu lösen, sondern könnten in einem nachbarlichen Gespräch ohne weiteres geregelt werden. Die Vorinstanz erachtet ihren bis heute organisierten Schülertransport als zweckmässig und vernünftig. Es seien jedoch nicht alle Wünsche und Anliegen realisierbar, und deshalb müssten gewisse Einschränkungen toleriert werden.