Bei der Organisation habe der Gemeinderat auch die Verhältnismässigkeit und ein gewisses Kostenbewusstsein zu berücksichtigen. Es sei absolut unmöglich, dass alle Schüler in der Gemeinde gleichermassen vom Schülertransport profitieren könnten. Die Familie der Beschwerdeführer sei kein Einzelfall. Es seien mehrere Kinder, die bis zum Beginn der Schülertransporte einen Fussweg in Kauf zu nehmen hätten. Die Wegstrecke von rund 10 Minuten für ein Schulkind erachte sie als zumutbar. Im übrigen setze der Schulweg die Kinder keinen wesentlich erhöhten Gefahren aus. Die Kinder der Beschwerdeführer würden die als gefahrvoll geschilderte Wegstrecke kennen.