Zusätzlich würden auch noch ein Stier und vier Freiburger Pferde darauf weiden, was nicht ungefährlich sei. Die Beschwerdeführer machen im übrigen geltend, dass während des Kindergartenbesuches des zweiten Kindes der erweiterte Transport auf Veranlassung der Kindergarteninspektorin bewilligt worden sei. Zudem würden sie nicht einen Transport ab Hof, sondern nur ab der in der Nähe des Hofes gelegenen Abzweigung fordern. Dieselben Probleme würden sich in zwei Jahren wieder stellen, wenn ihre Nachbarn die Kinder in den Kindergarten schicken würden. Auch wenn ihre Kinder dem Kindergarten entwachsen seien, seien sie doch noch recht klein und bedürften genügender Obhut.