Nachdem der Kanton daran keine Beiträge mehr leiste, sei die Verordnung, wonach der Kantonalschulinspektor für die Anordnung der Schülertransporte zuständig sei, am 1. August 1995 aufgehoben worden. Die Organisation des Schülertransportes sei somit allein Sache der Gemeinde. 3. In ihrer Beschwerde halten die Beschwerdeführer fest, dass ihre beiden Kinder, welche die 1. und 2. Primarklasse besuchten, täglich eine Stunde (2x30 Minuten) auf dem Schulweg seien. Zudem hätten sie das Mittagessen im Schulhaus einzunehmen. Die Kinder müssten bereits um 07.15 Uhr das Haus verlassen. Zu diesem Zeitpunkt sei es über Monate noch finster.