| | Entscheid: | 1. Mit Entscheid vom 12. September 1995 teilte der Gemeinderat A dem Beschwerdeführer 1 mit, dass das Gesuch um Ausdehnung des Schülertransportes bis zu seinem Hof abgelehnt werde und hiefür von der Gemeinde keine Kosten übernommen würden. Gegen diesen Entscheid erhoben der Beschwerdeführer 1 und seine Ehefrau mit Schreiben vom 21. September 1995 Verwaltungsbeschwerde. Sie verlangten sinngemäss die Ausdehnung bzw. die Beibehaltung des Schülertransportes bis zur Abzweigung in der Nähe ihres Hofes.