Insofern kann auch nicht von einem klaren Abstimmungsergebnis ausgegangen werden. Der Stimmenunterschied zwischen dem Antrag des Gemeinderates und dem Abänderungsantrag betrug lediglich 10 Stimmen. Unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände ist daher nicht auszuschliessen, dass die Abstimmung bei korrekter Traktandierung und Information der Stimmberechtigten anders ausgefallen wäre. Die Abstimmung der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2013 ist deshalb aufzuheben. |