Jedenfalls ist festzuhalten, dass an der Gemeindeversammlung in einem für die Stimmberechtigten – gerade auch vor dem Hintergrund der schwierigen finanziellen Lage der Gemeinde und der Tatsache, dass eine Beteiligung an einer Genossenschaft zur Betreibung eines Dorfladens nicht zu den ordentlichen Aufgaben einer Gemeinde gehört – sehr wichtigen Punkt, nämlich der Sicherheit der Investition, ungenügende und teilweise sogar falsche Angaben gemacht worden sind. Zusammen mit dem Umstand, dass die Vorlage nicht ordnungsgemäss traktandiert worden war, wiegt der Mangel schwer und war geeignet, sich auf das Resultat auszuwirken.