Den Sicherheitsargumenten der Darlehensbefürworter (Grundpfandrecht, Verzinsung) wurden Argumente entgegengehalten (Haftung Genossenschaftsvermögen, Beteiligung am Ertrag), die – obschon so dargestellt – nicht gleichwertig waren. Dieser Eindruck wurde durch das Votum, der Gemeinderat habe beschlossen, dass es sich, ob Darlehen oder Anteilscheine, um gleichlautende Anträge, das heisst Anträge der gleichen Art, handle, möglicherweise noch verstärkt.