5.4 Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass an der Gemeindeversammlung – für einen Teil der Stimmberechtigten auch überraschend – eine neue Finanzierungsart vorgeschlagen wurde, zu der im Vorfeld – ausser in bestimmten Kreisen – nicht informiert worden war. Die Information an der Versammlung über die Risiken eines Beitritts zur Genossenschaft war lückenhaft. Den Sicherheitsargumenten der Darlehensbefürworter (Grundpfandrecht, Verzinsung) wurden Argumente entgegengehalten (Haftung Genossenschaftsvermögen, Beteiligung am Ertrag), die – obschon so dargestellt – nicht gleichwertig waren.