Nur Anträge, welche ein durchschnittlich aufmerksamer und politisch interessierter Stimmbürger auf dieser Basis hinreichend beurteilen kann, sind zur Abstimmung zuzulassen. Die Stimmberechtigten sollen sich ein Bild über die an der Versammlung zu besprechenden Themata verschaffen können, sodass sie vor unerwarteten und übereilt beschlossenen Geschäften bewahrt bleiben. Unvorbereitete und wenig abgeklärte Beschlüsse sind zu verhindern. Erfüllt wird dieses Kriterium im Allgemeinen dann sein, wenn ein Antrag die Grundvorlage nur geringfügig modifiziert. Stimmbürger, die sich anhand derselben schon mit der Materie befasst haben, sollten auch einen solchen Vorschlag beurteilen können.