Wie sich aus dem Protokoll zur Gemeindeversammlung erkennen lässt, wurden die Folgen einer Annahme des Abänderungsantrages lediglich gestreift und oberflächlich diskutiert. Es lagen weder die Statuten der Genossenschaft vor, noch hat der Gemeinderat – der nota bene einen Tag vor der Versammlung von diesem Abänderungsantrag in Kenntnis gesetzt worden war – die Stimmberechtigten über die Vor- und Nachteile aufgeklärt. Die Auskunft kam vom Präsidenten der Genossenschaft, der ein persönliches Interesse am Abstimmungsausgang hatte und damit Partei war.