Vergleicht man also die in Frage stehenden konkreten Finanzierungsgeschäfte (innert 20 Jahren rückzahlbares grundpfändlich gesichertes und allenfalls zu verzinsendes Darlehen über 100'000 Franken und Kauf von Anteilscheinen der Genossenschaft "dorflade x" über 200'000 Franken) so sind sie hinsichtlich ihrer materiellen Tragweite, dem finanziellen Risiko und den rechtlichen Konsequenzen nicht gleichartig. Es handelte sich daher um ein neues Geschäft, das nicht ordentlich traktandiert worden ist. 5. Damit stellt sich die Frage, welche Auswirkungen der festgestellte Mangel hat.