Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft bringt der Gemeinde zwar keine zusätzlichen finanziellen Risiken, da sowohl eine Haftung wie auch eine Nachschusspflicht ausgeschlossen sind. Grundsätzlich kann sie auch eine Rückzahlung der Anteilscheine verlangen, dies aber nur, soweit noch Vermögen vorhanden ist, und die Verwaltung kann die Rückzahlung bis drei Jahre hinausschieben. Was den Vorteil des Mitbestimmungsrechts betrifft, ist festzuhalten, dass die Gemeinde nur eine Stimme hat, obwohl sie rund die Hälfte des Genossenschaftskapitals stellt. Zurzeit gibt es gemäss Protokoll zur Gemeindeversammlung 84 Genossenschafter, die ebenfalls je eine Stimme haben.