Diese Möglichkeit wäre aber im vorliegenden Fall nur bei einem verzinslichen Darlehen oder allenfalls bei gestaffelter Rückzahlung von Bedeutung. Wichtig ist hingegen die Sicherstellung des Darlehens mittels Grundpfand. Damit hätte die Gemeinde im Konkursfall eine starke Position und eine Bevorzugung vor den weiteren Gläubigern der Genossenschaft erhalten, das heisst insbesondere auch den Mitgliedern der Genossenschaft. Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft bringt der Gemeinde zwar keine zusätzlichen finanziellen Risiken, da sowohl eine Haftung wie auch eine Nachschusspflicht ausgeschlossen sind.