Weitere Stimmberechtigte stellten den Antrag, dass das Darlehen zu verzinsen und grundpfändlich zu sichern sei. Als es um die Abstimmung ging, wurde dem Antrag des Gemeinderates (Darlehen über 100'000 Franken) der Antrag des Genossenschaftspräsidenten (Anteilscheine über 200'000 Franken) gegenübergestellt. Der Antrag des Genossenschaftspräsidenten obsiegte mit 34 zu 24 Stimmen. In der Schlussabstimmung wurde der Antrag des Genossenschaftspräsidenten mit 52 zu 25 Stimmen angenommen. 4.3 Der ursprüngliche Antrag des Gemeinderates, ein Darlehen über 100'000 Franken zu gewähren, wurde somit in zweifacher Weise abgeändert: