Die Genossenschaft bezweckt die gemeinnützige Bereitstellung der Infrastruktur für die Führung und den Betrieb eines Dorfladens in X mit allen dazugehörenden direkten und indirekten Aktivitäten in gemeinsamer Selbsthilfe zugunsten ihrer Genossenschafter und den Einwohnern der Gemeinde X. Um einen Bankkredit zu erhalten, muss die Genossenschaft mindestens die Hälfte der Kosten, das heisst zirka 450'000 Franken, selber aufbringen. Sie beantragte daher beim Gemeinderat eine finanzielle Unterstützung über 150'000 bis 200'000 Franken in Form von Genossenschaftsanteilen oder eines zinslosen Darlehens.