In einer Familie mit minderjährigen Kindern im Schulalter prägen im Wesentlichen die Eltern den finanziellen Leumund mit ihren Ausgaben und Einnahmen. Der Beschwerdeführer hat es in der Hand, zu einem späteren Zeitpunkt, wenn sich die familiäre Situation in Bezug auf die finanziellen Verhältnisse allenfalls verbessert hat oder wenn er selber erwerbstätig ist, ein neues Einbürgerungsgesuch zu stellen.