Insgesamt erfüllen die Eltern des Beschwerdeführers die Voraussetzungen für einen einwandfreien finanziellen Leumund nicht. Da der Beschwerdeführer bis zu seiner Volljährigkeit und somit bis auf weiteres unter der elterlichen Sorge seiner Eltern steht, wirkt sich der schlechte finanzielle Leumund der Eltern auch nachteilig auf den Beschwerdeführer aus und gefährdet seine wirtschaftliche Selbsterhaltungsfähigkeit. In einer Familie mit minderjährigen Kindern im Schulalter prägen im Wesentlichen die Eltern den finanziellen Leumund mit ihren Ausgaben und Einnahmen.