Notwendig ist in jedem Fall eine Gesamtbeurteilung der Integrationssituation (vgl. dazu Handbuch Bürgerrecht des Bundesamtes für Migration, Stand 27.12.2013, Ziff. 4.7.2.1, S. 23; Leitfaden "Einschätzung des Integrationsstandes" des Justiz- und Sicherheitsdepartementes, Amt für Gemeinden, 2014). Es gibt einerseits die strukturelle Integration, womit die Eingliederung in die Grundstrukturen unserer Gesellschaft gemeint ist (Eingliederung in die Arbeitswelt, Ausbildung, Wohnsituation, Beachten der Rechtsordnung).