Mit der von den Stimmberechtigten beschlossenen Gewerbezone A für einen Teil des Grundstückes Nr. 618 würde etwa in der Mitte zwischen den beiden Siedlungsteilen Dorf und B eine neue, isolierte und kleinräumige Bauzone geschaffen. Diese Gewerbezone soll als Ersatzstandort für den angeführten Betrieb in C dienen. Die bestehenden Gebäude würden mit dem Ersatzbau abgerissen. Eine zusätzliche Anzahl neuer Gebäude entstände mit der Genehmigung der Gewerbezone und der späteren Realisierung der Bauvorhaben nicht, zumal am neu vorgesehenen Standort bestehende Gebäude zusätzlich abgebrochen würden.