Das kantonale Recht genügt diesen Anforderungen. - Die Beschwerdebefugnis gegen Beschlüsse der Stimmberechtigten reicht in jedem Fall nur soweit, als die Auswirkungen des Planes auf das Grundstück des Beschwerdeführers in Frage stehen. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | 1. Die Gemeinde verfügt heute bereits über vier verschiedene Siedlungsgebiete. Mit der von den Stimmberechtigten beschlossenen Gewerbezone A für einen Teil des Grundstückes Nr. 618 würde etwa in der Mitte zwischen den beiden Siedlungsteilen Dorf und B eine neue, isolierte und kleinräumige Bauzone geschaffen.