Für das Schuljahr 1994/1995 war er noch an der Schule in Kosovo registriert. Er besitzt zudem eine Bestätigung über die Absolvierung eines einjährigen Praktikums (vom 20. Juni 1993 bis zum 20. Juni 1994) an einer Privatklinik in Kosovo. Diese Praktikumsbestätigung wird durch eine Erklärung des Arztes der Privatklinik vom 9. Februar 1995 insofern korrigiert, als dieser festgehalten hat, der Beschwerdeführer A sei trotz der für ein Jahr ausgestellten Bestätigung nicht regelmässig in dieser Praxis gewesen. Als regelmässiger Schüler habe er die Praxis wie auch die Privatschule nur in den Monaten Juni, Juli, August 1993 und Februar, Mai, Juni 1994 besucht.