Die Vorinstanz hat die Urnenabstimmung über die Initiative zusammen mit dem Gegenentwurf in einer Doppelabstimmung auf den nächstmöglichen Termin eines eidgenössischen Abstimmungstags, nämlich auf den 26. September 2010, vorgesehen. Dieser Termin liegt innerhalb von sechs Monaten seit der Beschlussfassung des Einwohnerrates, wenn dieser die zweite Lesung des Bau- und Zonenreglements tatsächlich im Mai 2010 durchführt. Die Vorinstanz hat weder bei der Behandlung der Initiative in unzulässiger Weise Zeit verstreichen lassen noch den in der Ortsplanung enthaltenen Gegenentwurf trölerisch behandelt.