Aufgrund dieser Regelung in der Gemeindeordnung kann davon ausgegangen werden, dass es ein Anliegen des kommunalen Gesetzgebers war, Volksabstimmungen nach der Behandlung von Initiativen im Gemeindeparlament möglichst bald durchzuführen. Wenn die Abstimmung über die Gemeindeinitiative innert sechs Monaten seit der Beschlussfassung des Einwohnerrates über den Gegenvorschlag durchgeführt wird, spätestens aber am darauffolgenden Abstimmungstermin, so ist dies als angemessen und nicht als trölerisch zu betrachten. 6.3 Die erste Beratung des Zonenplans sowie des Bau- und Zonenreglements und somit des Gegenentwurfs durch den Einwohnerrat ist auf den 25. März 2010 traktandiert.