Im Fall der Zustimmung zu beiden Varianten: Wollen Sie die Variante Initiative (a) oder die Variante 'Einwohnerrat' (b) annehmen?" Nachdem der Einwohnerrat am 15. Januar 2009 die Ausarbeitung eines Gegenentwurfs beschlossen hatte, wurde ihm dieser somit mit Bericht und Antrag vom 17. Dezember 2009 innert der kantonal vorgesehenen Jahresfrist vorgelegt. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die kantonal verbindlich vorgegebenen Fristen zur Behandlung von Gemeindeinitiativen bei der Initiative bis zum heutigen Zeitpunkt nicht verletzt worden sind.