Mit Bericht und Antrag vom 20. Oktober 2008, also vor Ablauf der Jahresfrist, unterbreitete er sie sodann dem Einwohnerrat zur Stellungnahme. Er stellte dem Einwohnerrat dabei den Antrag, die Initiative als gültig zu erklären, sie abzulehnen und die Bevölkerung nach Durchführung des Ortsplanungsverfahrens in einem koordinierten Abstimmungsgang mit Stichfrage über die Initiative und die Neueinzonung der von der Initiative betroffenen Gebiete abstimmen zu lassen. Der Gemeinderat beantragte mit andern Worten, dass der Initiative ein Gegenentwurf gegenüberzustellen sei.