Die Frist begann daher aufgrund dieser Mitteilungen zu laufen. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Beschwerdeführenden bereits früher von der erneuten Verschiebung der Abstimmung erfahren haben, beispielsweise durch den Bericht und Antrag vom 17. Dezember 2009, in dem der detaillierte Zeitplan die Abstimmung für den 26. September 2010 vorsieht. Dieser Bericht und Antrag ging an den Einwohnerrat, dem die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer nicht angehören. Mit ihrer Beschwerde vom 25. Januar 2010 haben diese die 20-tägige Beschwerdefrist somit eingehalten.