Die Vorinstanz bestreitet nicht, dass die Gemeinderätin am 19. Januar 2010 eine solche Aussage gemacht hat. Bereits zuvor, nämlich am 6. Januar 2010, hatte die Vorinstanz in einer Medienmitteilung darüber informiert, dass die Stimmberechtigten der Gemeinde voraussichtlich am 26. September 2010 über die Ortsplanung und die Initiative abstimmen könnten. Aus diesen beiden Mitteilungen geht hervor, dass es die Vorinstanz ablehnt, im von den Beschwerdeführenden verlangten Sinn tätig zu werden. Die Frist begann daher aufgrund dieser Mitteilungen zu laufen.