Stimmberechtigten schützen). Erst mit der Aussage der Gemeinderätin vom 19. Januar 2010, dass der geplante Abstimmungstermin vom 13. Juni 2010 nicht eingehalten werden könne, war es für die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer klar, dass die Vorinstanz die Initiative nicht, wie von ihnen mit ihrer Eingabe vom 30. Oktober 2009 verlangt, spätestens am 13. Juni 2010 zur Abstimmung vorlegen, sondern erst später zur Abstimmung bringen würde. Die Vorinstanz bestreitet nicht, dass die Gemeinderätin am 19. Januar 2010 eine solche Aussage gemacht hat.