Das Initiativkomitee sowie Komiteemitglieder reichten - nach einem Gespräch mit einer Gemeinderätin - in der Folge am 25. Januar 2010 beim Regierungsrat Stimmrechtsbeschwerde ein. Sie beantragten, dass der Gemeinderat - unter Androhung der Ersatzvornahme durch den Regierungsrat - anzuweisen sei, die Initiative dem Volk spätestens am 13. Juni 2010 zu unterbreiten. Der Regierungsrat wies die Beschwerde ab. Aus den Erwägungen: 2.2 Bleibt eine Behörde untätig, kann eine Beschwerdefrist naturgemäss gar nicht zu laufen beginnen.