Am 30. Oktober 2009 reichte das Initiativkomitee ein Schreiben an den Gemeinderat ein. Im Schreiben machte es geltend, dass über die Initiative von Gesetzes wegen bis spätestens am 29. November 2009 abgestimmt werden müsse, es sei denn, der Einwohnerrat mache von der Möglichkeit Gebrauch, die Frist bis zum 29. Mai 2010 zu erstrecken. Um der Gemeinde unnötige Arbeit und Kosten zu ersparen, würde es allerdings auch den Abstimmungstermin vom 13. Juni 2010 noch akzeptieren, obwohl dieser bereits ausserhalb der vom Gesetz vorgegebenen Möglichkeiten liege.