Denn für einen Betriebsinhaber ist bekanntlich eine harte Trennung zwischen Privat- und Geschäftsleben und damit auch zwischen Wohnen und Arbeiten nicht immer möglich. Es ist deshalb durchaus funktionell und zweckmässig, wenn ein Betrieb im Wohnhaus des Betriebsinhabers angesiedelt wird. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass es sich dabei um einen immissionsarmen Betrieb handelt. |