Zwar dient das Mikrobiologie-Labor, anders als Quartierläden, Schuhmachereien und Coiffeurgeschäfte, nicht der Befriedigung der täglichen Bedürfnisse der Wohnbevölkerung des betreffenden Quartiers. Wenn jemand ein Gewerbe unter dem gleichen Dach betreibt, unter welchem er auch wohnt, so steht dieses Gewerbe für den betreffenden Betriebsinhaber aber zweifellos in einer Beziehung zur Funktion des Wohnens (Zbl 84/1983, S. 457). Denn für einen Betriebsinhaber ist bekanntlich eine harte Trennung zwischen Privat- und Geschäftsleben und damit auch zwischen Wohnen und Arbeiten nicht immer möglich.