Gerügt wird indes, das eingebaute Labor stehe in keinem funktionellen Zusammenhang mit der Wohnzone Wla. Im Unterschied zu den in einer Wohnzone noch als zulässig geltenden Betrieben, die der Befriedigung der täglichen Bedürfnisse der Wohnbevölkerung dienten, habe das vorliegende Mikrobiologie-Labor keinen Bezug zur Funktion des Wohnens. Dieser Auffassung kann nicht zugestimmt werden. Zwar dient das Mikrobiologie-Labor, anders als Quartierläden, Schuhmachereien und Coiffeurgeschäfte, nicht der Befriedigung der täglichen Bedürfnisse der Wohnbevölkerung des betreffenden Quartiers.