| | Entscheid: | 1. - Bei der Beurteilung der Zonenkonformität einer Baute ist in erster Linie der Zweck der entsprechenden Zone massgebend. Dabei ist zu beachten, dass die einzelnen für die betreffende Zone geltenden Nutzungsvorschriften - insbesondere auch allfällige Immissionsvorschriften - im Gegensatz zum allgemeinen Immissionsverbot des Planungs und Baugesetzes (§ 160 Abs. 1 PBG) nicht nur eine negative Funktion haben. Sie sollen vielmehr auf eine bestimmte Nutzung hinwirken (LGVE 1985 II Nr. 1; LGVE 1986 III Nr. 37 Erw. 2 mit Hinweisen).