Die Beschwerdeführer bringen insbesondere nicht vor, dass im Vertrauen auf den Bebauungsplan Investitionen getätigt worden seien, die jetzt hinfällig würden. 7. Schliesslich ist noch das Argument zu erörtern, ein Bebauungsplan verliere seinen Sinn und Zweck, wenn er bereits nach zwei Jahren wieder geändert werden könne, um die Wünsche eines Grundeigentümers nach einem massgeschneiderten Projekt zu erfüllen. Den Beschwerdeführern ist darin zuzustimmen, dass ein Bebauungsplan nicht jederzeit geändert werden darf, um irgendwelchen privaten Wünschen nachzukommen. Ein Bebauungsplan schafft nur eine Vertrauensgrundlage, wenn er eine gewisse Beständigkeit hat.