Die Voraussetzungen für eine Planänderung sind bezüglich der Veränderung der Verhältnisse erfüllt. 6. Zu prüfen bleibt, ob allenfalls private Interessen an der Erhaltung des Plans den vorgesehenen Änderungen entgegenstehen. Vorab ist festzuhalten, dass die geplanten Änderungen bezogen auf das gesamte Bebauungsplangebiet geringfügiger Natur sind. Der Nutzungszweck (Wohn- und Geschäftszone) bleibt unverändert. Die anrechenbare Geschossfläche wird um zirka 8 Prozent vergrössert. Der Baukörper an der Ecke A-/B-Strasse weist neu noch sechs anstelle von acht bzw. zwei Geschossen auf. Bezogen auf das gesamte Bebauungsplangebiet sind diese Änderungen nicht von erheblicher Bedeutung.