Zudem werden die Baukörper anders angeordnet. Die wesentlichste Änderung betrifft den Baukörper an der Ecke A-/B-Strasse, der neu sechs Geschosse aufweist und nicht mehr - wie im gültigen Bebauungsplan vorgesehen - acht- und zweigeschossig konzipiert ist. Diese Änderung macht eine Anpassung des Bebauungsplans notwendig. 5. Zunächst ist der Frage nachzugehen, ob eine erhebliche Änderung der Verhältnisse vorliegt. Von einer erheblichen Änderung ist insbesondere dann auszugehen, wenn das Gemeinwesen eine andere Lösung getroffen hätte, wenn die neuen Gegebenheiten zur Zeit der Ausarbeitung oder der Genehmigung des Plans massgeblich gewesen wären (vgl. E. 3 mit Hinweisen).