Das nun von der Jury zur Ausführung empfohlene Projekt sieht Dienstleistungsflächen im Umfang von 21000 m2 sowie Wohnungen vor. Mit der vorgesehenen Änderung wird die maximal anrechenbare Geschossfläche (AGF) um zirka 8 Prozent vergrössert. Aufgrund des gewählten architektonischen Konzepts mit grosszügigem, innen liegendem Kommunikationshof, Arkaden usw. werden die planungsrechtlichen Möglichkeiten nicht ganz ausgeschöpft. Das Neubauprojekt bewirkt lediglich eine Vergrösserung der AGF um zirka 6,5 Prozent gegenüber dem ersten Wettbewerbprojekt. Zudem werden die Baukörper anders angeordnet.