Im Mai 2000 erwarb die Beschwerdegegnerin dieses Grundstück. Sie beabsichtigt, auf diesem zentrumsnahen und verkehrsmässig gut gelegenen Grundstück Dienstleistungsflächen vor allem für den Eigenbedarf sowie Wohnungen zu erstellen. Da das Bebauungskonzept nicht vollumfänglich ihren Bedürfnissen entsprach, veranlasste sie einen zweiten Projektwettbewerb. Der Wettbewerb wurde unter Zugrundelegung des Bebauungsplans durchgeführt, wobei den teilnehmenden Architekten offen gelassen wurde, von den im Bebauungsplan festgelegten Baukörpern geringfügig abzuweichen. Das nun von der Jury zur Ausführung empfohlene Projekt sieht Dienstleistungsflächen im Umfang von 21000 m2 sowie Wohnungen vor.