Aus den Strafakten lässt sich entnehmen, dass der Beschwerdeführer die städtische Taxichauffeurprüfung bestanden hat und daher die Taxivorschriften kennen sollte. Die Busse von 1000 Franken liegt denn auch nicht mehr im Bagatellbereich. Der Beschwerdeführer hatte zwar Einsprache gegen die Strafverfügung erhoben, diese aber wieder zurückgezogen. Im Dezember 2008 verstiess er erneut gegen die Vorschriften für Taxifahrer. Im Jahr 2008 hat sich der Beschwerdeführer demnach mehrere strafrechtliche Verfehlungen zu Schulden kommen lassen, dies in einer Zeit, als sein Einbürgerungsgesuch in der Gemeinde bereits hängig war.